1. Für unsere Verkäufe gelten ausschließlich diese AGB. Entgegenstehende AGB des Käufers werden von uns nicht anerkannt, auch dann nicht, wenn wir seinen uns bekannten Bedingungen nicht ausdrücklich widersprechen.
2. Unsere AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Käufer, selbst wenn dies nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wird.
1. Ein Kaufvertrag kommt zustande aufgrund einer Bestellung des Käufers und nachfolgende Auftragsbestätigung des Verkäufers.
2. Wird eine Lieferung durchgeführt, ohne dass dem Käufer zuvor eine Auftrags bestätigung zugeht, so kommt ein Kaufvertrag durch die Entgegennahme der Lieferung zustande, wenn nicht der Käufer innerhalb einer Woche nach Entgegennahme der Lieferung dem Vertragsabschluß gegenüber dem Verkäufer widerspricht.
1. Das in unseren Prospekten und Preislisten enthaltene Warenangebot ist freibleibend.
2. Die in unseren Prospekten und Preislisten angegebenen Preise werden mit Herausgabe eines neuen Prospekts oder einer neuen Preisliste ungültig. Die Preise für Sonderangebote gelten nur nach Maßgabe dieses Angebots und sind beschränkt auf den bei Herausgabe des Sonderangebots vorhandenen Warenbestand.
3. Auf die in unseren Preislisten angegebenen Preise ist die Umsatzsteuer zusätzlich zu entrichten. Ändert sich der Umsatzsteuersatz bis zum Abschluss des Kaufvertrages, ermäßigt oder erhöht sich der Kaufpreis entsprechend.
4. Ein Freihausversand erfolgt nur bei Bestellung der Mindestmengen beziehungsweise der Mindestbestellgrößen, die in den jeweils gültigen Prospekten und Preislisten oder nachfolgend vermerkt sind. Für Bestellmengen in geringerem Umfange berechnen wir E 8,00 Frachtkosten plus Mehrwertsteuer pro Auftrag zusätzlich. Die Preise verstehen sich per Flasche einschließlich Glas und Standardverpackung, ohne Transportversicherung, zuzüglich Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe, zur Zeit 19%. In allen genannten Champagner- und Schaumwein preisen ist die Schaumweinsteuer enthalten. Werden andere Flaschengrößen als 1/1 geliefert, gelten für die Mengenstaffel: 2/2 Flaschen = 1/1 Flasche; 0,50 l Flasche = 1/1 Flasche; Literflasche = 1/1 Flasche; Magnum = 2/1 Flasche; Doppelmagnum = 4/1 Flasche; Jéroboam = 6/1 Flasche; Impériale = 8/1 Flasche
5. Die Lieferung erfolgt ab 60 Flaschen oder E 300,-- Auftragswert frachtfrei Haus. Bei geringeren Mengen beziehungsweise Auftragswerten wird eine Fracht pauschale von E 8,00 zusätzlich Mehrwertsteuer berechnet. Lieferung in Originalverpackung. Bei Anbruchverpackungen berechnen Umpack- und Verpackungskosten anteilig mit E 0,20 pro Flasche. Dies gilt nicht für Produkte mit einem Warenwert über E 25,--.
6. Wir sind Mitglied im Dualen System Deutschland GmbH unter der Mitgliedsnummer 14146. Die abzuführenden Gebühren für die Entsorgung sind in den Preisen enthalten.
7. Zu Probezwecken steht Ihnen je 1/1 Flasche zur Verfügung: Bei Weinen mit einem Preis bis zu E 15,-- gegen Berechnung abzüglich 20% Probenrabatt, jedoch netto Kasse. Bei Weinen über E 15,-- gegen volle Berechnung, netto Kasse. Bei Probeflaschen tragen wir die Verpackungs- und Versandspesen. Bemusterung ausgesprochen großer Weine nehmen wir nicht vor.
8. Auf Anfrage liefern wir Ihnen auch gerne Einzelflaschen von hochwertigen Weinen und Spirituosen. Für die zusätzlich entstehenden Kosten wie postgeprüfte Versandpackung, Porto und Mehrarbeitsaufwand berechnen wir einen Kostenanteil von E 6,50 plus Mehrwertsteuer.
1. Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Bestellers. Eine Transportversicherung (0,75% des Warenwertes) wird von uns auf Kosten des Käufers abgeschlossen, sofern nichts gegenteiliges vereinbart ist. Bitte prüfen Sie, ob der Spediteur Ihnen die richtige Anzahl und die richtig nummerierten und markierten Kartons bzw. Kisten laut Frachtbrief anliefert und dass Kartons und Kisten keinen Schaden aufweisen. Lassen Sie sich bitte Schäden, Minderlieferungen und Transportschäden auf dem Frachtbrief quittieren. Spätere Schadensmeldungen können aus versicherungsrechtlichen Gründen nicht anerkannt werden. Reklamieren Sie auch bei uns, wenn Sie binnen 10 Tagen nach Rechnungserhalt die Sendung nicht erhalten haben. Schreiben Sie uns telefonische Avisierung vor, wenn bei der Empfangsadresse nicht ständig Ware angenommen werden kann, da wir das Rollgeld für eine einmalige Anfahrt tragen.
2. Wünscht der Käufer eine andere Art des Versands, insbesondere Expressversand, werden die Mehrkosten zuzüglich Umsatzsteuer gesondert berechnet.
3. Holt der Käufer die Ware von unserem Lager oder bei Direktlieferung ab Lager unseres Lieferanten dort ab, werden Versandkosten nicht berechnet. Er hat bei Erreichen der für den Frei-Haus-Versand maßgeblichen Mindestmenge keinen Anspruch auf Gutschrift ersparter Versandkosten.
4. Die von uns angegebenen Lieferzeiten sind unverbindlich.
5. Stellt sich nach Abschluss des Kaufvertrages heraus, dass der Vorlieferant endgültig nicht liefert oder Einfuhrbeschränkungen den Bezug der Ware auf unabsehbare Zeit hindern, sind wir berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder - sofern nur ein Teil der vereinbarten Lieferung betroffen ist - insoweit vom Vertrag zurückzutreten. Der Käufer wird unverzüglich durch uns von der Nichtverfügbarkeit der Lieferung bzw. Teile von ihr informiert, in gleicher Weise werden ihm etwaig bereits erbrachte Gegenleistungen erstattet.
6. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Ereignissen und Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streiks und Aussperrung sowie bei unvorhergesehenen Hindernissen, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich die Fertigstellung oder Ablieferung der Lieferungen beeinflussen. Dies gilt unabhängig davon, ob solche Umstände bei uns, unseren Vorlieferanten, den Zulieferern oder den Speditionen und Frachtführern eintreten. Beginn und Ende solcher Umstände teilen wir dem Käufer möglichst mit.
1. Erfüllungs- und Erfolgsort ist unser Geschäftssitz.
2. Wir versenden die Ware ab unserem Lager oder bei Direktkauf ab Lager unseres Lieferanten an
die vom Käufer angegebene Lieferanschrift. Ist eine solche Anschrift nicht angegeben, erfolgt die Lieferung an die Geschäftsadresse des Käufers. Soweit der Käufer kein Verbraucher ist, erfolgt die Versendung auf die Gefahr des Käufers hin.
3. Wenn wir mit dem Käufer keine andere Art der Versendung vereinbart haben, erfolgt die Versendung der Ware durch Spedition zu den Allgemeinen Deutschen Spediteur-Bedingungen oder zu den Bedingungen des ausländischen Spediteurs, den wir bei Direktlieferung ab Lager unseres Lieferanten beauftragen.
1. Beschaffenheiten und Eigenschaften des Liefergegenstandes sind nur dann garantiert, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart worden ist.
2. Soweit das Geschäft ein beiderseitiges Handelsgeschäft ist, hat der Käufer zum Erhalt seiner Gewährleistungsrechte die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß zu erfüllen. Mängel sind uns unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach Feststellung schriftlich anzuzeigen.
3. Sollte die gesamte Lieferung oder einzelne Liefergegen-stände bei Übergang der Gefahr auf den Käufer Mängel aufweisen, können wir - sofern der Käufer keinen Rückgriffsanspruch gemäß § 478 BGB geltend macht - nach unserer Wahl die Mängel beseitigen oder mangelfreien Ersatz leisten. Sollte dies dem Käufer unzumutbar sein oder fehlschlagen, so kann der Käufer nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangen, wenn es sich nicht lediglich um unerhebliche Mängel handeln sollte. Schadenersatzansprüche stehen dem Käufer nach Ziffer 4. und Nr. VII. zu.
4. Sofern uns oder unseren Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz zur Last fällt oder Schäden wegen Verletzungen des Körpers, Lebens oder der Gesundheit geltend gemacht werden, verjähren Ansprüche wegen Mängeln innerhalb von 12 Monaten nach Gefahrenübergang. Diese Frist gilt auch für die Geltendmachung von Mangelfolgeschäden und mangelbedingten Schadenersatzansprüchen aus §§ 823ff. BGB. §§ 438 Abs. 3 und 479 BGB bleiben unberührt.
5. Rückgriffsansprüche des Käufers nach § 478 BGB werden von uns nur erfüllt, wenn der Käufer von seinem Kunden aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften in Anspruch genommen wird und uns unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach Inanspruchnahme schriftlich informiert und uns Gelegenheit gegeben hat, die Ansprüche des Kunden zu prüfen und gegebenenfalls zu befriedigen.
6. Im Verhältnis zwischen uns und dem Käufer ist die Begründung eines Mangels des Liefergegenstandes durch Äußerungen des Käufers oder seiner Gehilfen, insbesondere in seiner Werbung oder in seinen Prospekten, denen wir nicht vorher ausdrücklich zugestimmt haben oder durch Vereinbarung des Käufers mit seinem Kunden ausgeschlossen.
7. Gewährleistungsansprüche können nicht an Dritte abgetreten werden.
1. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir auf Aufwendungs- beziehungsweise Schadensersatz nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Dabei ist unsere Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
2. Eine weitergehende Haftung bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, im Falle der Übernahme einer Garantie sowie im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt unberührt. In diesen Fällen gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.
3. Im Übrigen ist unsere Haftung - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen.
4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nach Grund und Höhe auch für Handlungen unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungs- und/oder Verrichtungsgehilfen.
1. Der Kaufpreis ist vorbehaltlich anderer Vereinbarungen innerhalb von 30 Tagen gerechnet ab dem Rechnungsdatum netto fällig.
2. Wir gewähren vorbehaltlich einer anderen Vereinbarung folgendes: 2% Skonti bei erteiltem Abbuchungsauftrag mit Einzugsermächtigung gerechnet ab dem Rechnungsdatum. Bei Bankeinzug und Scheckzahlung gelten die Skonti nur unter dem Vorbehalt der Einlösung.
3. Bei Zahlungsverzug hat der Käufer den offenen Rechnungsbetrag nach § 288 BGB zu verzinsen. Eine nachträglich dem Käufer eingeräumte Stundung berührt die Verzinsungspflicht nicht. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens ist nicht ausgeschlossen.
4. Der Käufer darf gegenüber der Kaufpreisforderung nur aufrechnen, wenn über seine Gegenansprüche Einigkeit besteht oder die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt sind.
5. Der Käufer darf ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit es auf demselben Kaufvertrag beruht, der auch unserer Forderung zugrunde liegt.
1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Kaufvertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. Nach Rücknahme der Kaufsache sind wir zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös abzüglich angemessener Verwertungskosten ist auf die Verbindlichkeiten des Käufers anzurechnen.
2. Ist der Käufer Kaufmann und gehört der Kaufvertrag zum Betriebe seines Handelsgewerbes oder ist der Käufer juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, behalten wir uns darüber hinaus das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Erfüllung aller bereits im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses entstandenen Forderungen sowie aller Forderungen aus Anschlußaufträgen und Nachbestellungen vor.
3. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltswaren selbst zu verbrauchen oder im ordentlichen Geschäftsgang zu verkaufen. Wir können die Verbauchs- und Verkaufsbefugnis widerrufen, wenn der Käufer mit seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber in Verzug gerät. Der Käufer tritt bereits jetzt an uns alle Forderungen, die er aus der Veräußerung gegen seinen Abnehmer oder Dritte erwirbt, und Ansprüche auf Versicherungsleistung wegen Untergangs oder Beschädigung der Vorbehaltsware oder aus unerlaubter Handlung an uns sicherungshalber in voller Höhe ab. Der Käufer ist widerruflich zur Einziehung dieser Forderungen ermächtigt.
Wir werden den Widerruf nur aussprechen und die abgetretenen Forderungen einziehen, wenn der Käufer mit seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber in Verzug gerät, seine Zahlungen eingestellt hat oder ein Antrag auf Eröffnung eines Konkurs- oder Vergleichsverfahrens gestellt ist.
4. Der Käufer ist verpflichtet, uns auf Anforderung Auskunft über den Bestand an Vorbehaltsware und an abgetretenen Forderungen zu geben. Im Falle des Zugriffs Dritter auf die Vorbehaltsware oder die abgetretenen Forderungen hat uns der Käufer unverzüglich zu unterrichten und uns bei der Geltendmachung unserer Rechte zu unterstützen, insbesondere seinerseits die notwendigen Rechtsbehelfe zur Wahrung unserer Rechte einzulegen.
5. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware nach den Grundsätzen eines ordentlichen Kaufmanns zu versichern. Er tritt schon jetzt etwaige Versicherungsansprüche oder andere Ersatzansprüche wegen Untergangs oder Verschlechterung der Vorbehaltsware an uns ab.
6. Übersteigt der bei einer Verwertung realisierbare Wert der sicherungsübereigneten Gegenstände den Wert der offenen uns originär zustehenden Forderungen um mehr als 10%, so steht dem Käufer hinsichtlich des übersteigenden Teils ein Freigabeanspruch zu. Die Deckungsgrenze von 10% gilt als erreicht, wenn der aktuelle Marktwert des Sicherungsgutes 50% über dem Wert der gesicherten originären Forderungen liegt. Uns bleibt es unbenommen, ein darüber hinausgehendes Sicherungsbedürfnis nachzuweisen.
1. Der Käufer willigt in die Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch deren Speicherung zu unseren eigenen wirtschaftlichen Zwecken ohne weitere Übermittlung an Dritte ein. Eine Übermittlung der Daten kommt nur an den für das Verwenderunternehmen zuständigen Handelsvertreter in Betracht.
2. Der Käufer ist verpflichtet, die Richtigkeit der eventuell auf der Ware angebrachten EAN Strichcodierung oder eine andere zu entsprechenden Zwecken angebrachte Codierung nach dem Empfang der Ware unverzüglich durch Stichproben zu überprüfen.
1. Soweit in unseren AGB nichts anderes vorgesehen ist, sind Erklärungen des Käufers ausschließlich an uns zu richten. Gibt der Käufer Erklärungen gegen-über andere Personen ab, insbesondere unseren Handelsvertretern, so werden diese Erklärungen erst wirksam, wenn sie von diesen Personen an uns weitergegeben werden.
2. Aufhebungen, Änderungen oder Ergänzungen von Verträgen oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für dieses Schriftformerfordernis.
1. Der Kaufvertrag und die allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen deutschem Recht mit Ausnahme des Internationalen Privatrechts. Anwendung von UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen.
2. Ist der Käufer Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Sitz unserer Gesellschaft Gerichtsstand, wir sind jedoch berechtigt, den Käufer auf vor dem für seinen Sitz zuständigen Gericht zu verklagen.
Internationaler Usance entsprechend, kann der Ersatz für einzelne korkkranke Flaschen nicht geleistet werden, zumal wir nicht Abfüller sind. Bei Champagner vergüten wir korkkranke Flaschen gegen Einsendung des Korkens.